
DTB hat neue Info raus gegeben

Im Moment sieht es so aus, als ob Tennis unter bestimmten Voraussetzungen bald wieder gespielt werden kann.
Welche Regelung es in eurem Bundesland gibt, könnt ihr hier sehen. Für den Fall, dass in eurem Bundesland die
Plätze eröffnet sind oder werden, haben wir alle wichtigen Regeln für euch zusammengestellt:
Was ist erlaubt? Auf was muss geachtet werden, wenn eure Mitglieder wieder auf den Platz gehen?
Empfehlungen des DTB:
1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim
Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
Aufgrund der derzeitigen Vorgaben insbesondere der Verhaltensregel, dass sich nur zwei Personen, die nicht
aus dem gleichen Haushalt stammen, treffen sollen und das Abstandsgebot von 1,5 Meter besteht, geht der
DTB momentan zu Beginn bei der Aufnahme des Tennisspiels vom Einzel aus. In Bezug auf die Austragung
von Doppel sind die entsprechenden, sich fortlaufend ändernden Verhaltensregeln der jeweils zuständigen
Behörden zu beachten.
2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.
Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden.
3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
Aufgrund des Kontaktverbots können andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen
wie z. B. Kopfnicken, indischer Gruß, gewählt werden.
4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen
für die Gastronomie.
5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung.
Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu
verwenden.
Die Beschaffung der Desinfektionsmittel für den Verein könnte sich ggfs. aufgrund von z. T. bestehenden
Lieferengpässen punktuell schwierig gestalten. Wir bitten um Verständnis, dass weder der DTB noch die
Landesverbände die Möglichkeit besitzen, eine zentrale Beschaffung und die anschließende Verteilung für
bundesweit 9.000 Vereine zu organisieren.
6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter
Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.
Wann und unter welchen Bedingungen Mannschaftswettspiele aufgenommen werden können, liegt in der
Zuständigkeit der jeweiligen Landesverbände auf Grundlage der behördlichen Verordnungen. Bitte verfolgen
Sie daher die Ankündigungen in Ihrem zuständigen Landesverband.
7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.
Ein Corona-Beauftragter eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen
Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner für alle die Thematik Corona betreffenden
Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren
Vorstandsmitglied/ern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem
Vereinstrainer/ Vereinsmanager wahrgenommen werden. Der Corona-Beauftragte sollte darauf achten und
überprüfen, dass z. B.
- am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln [keine Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes], Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind
- auf den Toiletten die Waschregeln hängen
- die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden
- sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern nd als Ansprechpartner hierzu fungieren.
- Ein Corona-Beauftragter muss nicht ständig auf der Anlage sein. Dieser Beauftragte sollte, sofern notwendig,
- die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.
Darüber hinaus könnt ihr auch für euren Verein eigene Maßnahmen ergreifen um gut vorbereitet zu sein.
Zum Beispiel durch:
- Frühzeitige Information der Mitglieder über die notwendigen Verhaltensweisen in eurem Club
- Gruppeneinteilungen für die Benutzung der Plätze: Timeslots für unterschiedliche Altersgruppen,
- Beschränkung der Anzahl der Personen, die gleichzeitig auf einen Platz dürfen usw.
- Einführung einer Online Platzbuchung: Das ist zum Beispiel durch einfache Google-Tabellenrealisierbar oder ihr nutzt einen der digitalen Anbieter für Platzbuchungen·
- Bargeldloses Bezahlen der Trainingsstunde durch Überweisung, Paypal o.ä.
- Einrichten von Pufferzonen: Betreten des Platzes nur zehn Minuten nach Beginn der Reservierungszeit erlaubt
Diesen Beitrag teilen auf: